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Ja zur Werbung - und das ausdrücklich
Mehr als 400 Unternehmen haben sich 2009 in
der Veranstaltungsreihe der IHK Osnabrück-Emsland „IHK vor Ort" über rechtliche
Fallstricke in der Werbung und über Trends informiert. Und auch in Esterwegen
war der Ratssitzungssaal am Donnerstag den 6. Mai fast bis auf den letzten
Platz besetzt. Samtgemeindebürgermeister Hermann Tebben unterstrich in seiner
Begrüßung die Wichtigkeit, dass regionale Unternehmen über aktuelle rechtliche
Änderungen informiert seien. „Wir freuen uns, dass die IHK nicht nur erläutert
was verboten, sondern auch was erlaubt ist und vor allem was gut beim Kunden ankommt."
Bei der direkten Kundenansprache wird viel falsch gemacht: „Der Kunde darf das
Direktmarketing nicht als unzumutbare Belästigung empfinden", sagt IHK-Jurist
Philipp Cords in seinem Vortrag. Rufnummerunterdrückung, Werbung hinter dem
Auto-Scheibenwischer und Faxwerbung ohne vorherige Einwilligung seien komplett
verboten. Der Rechtsexperte bringt es mit einem einfachen Beispiel auf den
Punkt: „Versetzen Sie sich als Unternehmer einmal in die Lage des
Verbrauchers." Unerwünschte Anrufe von Call-Centern oder unseriöse Spam-Emails
stellen eine unzulässige Verwendung der persönlichen Daten dar. Denn: In Zukunft gehe fast nichts mehr ohne
ausdrückliche Einwillungserklärung des Kunden. Selbst wenn der Kunde ein
Geschäftspartner ist. „Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Kunde und
Geschäftspartner „ja, ich will" zu Ihnen sagen". Doch auch der Kunde hat das
Recht sich von seiner Beziehung zum Unternehmen „scheiden zu lassen". Mit
diesem Vergleich spielte Cords auf das Widerspruchsrecht an, worauf in jeder
Direktmarketingmaßnahme hinzuweisen ist. Nachdem der Jurist über die
Gesetzesverschärfungen referierte, schrieb Dr. Jennifer Thanscheidt den anwesenden Unternehmern ins Stammbuch: „
Der Schlüssel zur Kundenbindung ist, dass ihre Zielgruppen sich von Ihrer
Werbung positiv informiert - oder sogar unterhalten - und nicht belästigt
fühlen" , erläutert die IHK-Branchenbetreuerin für den Handel. Generell werden
drei wichtige Werbearten unterschieden; die Produkt-, Gemeinschafts- und die
Imagewerbung. Durch mehr Wir-Gefühl am Standort kann Kaufkraft am Ort gebunden
werden. „Kaufkraftbindung ist Kundenbindung" und nur, wenn Esterwegen es
schafft gemeinsam und branchenübergreifend gute Werbung für den Ort zu machen,
kommen Kunden und Besucher gerne in den Ort zum Einkaufen. Das Image spiele
hierbei eine besonders wichtige Rolle. Als gute Beispiele für Imagewerbung nannte
Thanscheidt Kultur- und Sportsponsoring, kreative Firmenjubiläen und
Betriebsfeste sowie auf die Unternehmensphilosopie abgestimmte Logos und
Visitenkarten, wo der Experte von „Corporate Design" spricht.
Mit der Aussage „Sie sollten auf Werbung als
Umsatzbringer niemals verzichten, denn wie sagte die amerikanische
Unternehmerlegende Henry Ford: Wer nicht wirbt - stirbt!" wurde die
Veranstaltung mit einem großen Beifall beendet.
Mehr dazu lesen Sie im Artikel aus dem Emsland-Kurier vom 16.5.2010
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