Abstandsgebot: Kontrollen auch an Himmelfahrt

Nach dem „Lockdown“ des öffentlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens befinden wir uns nun in der Anfangsphase des Ausstiegs. Allerdings „Corona ist noch nicht vorbei. Wir sind mitten drin in der Bekämpfung des Virus.  Daher müssen auch an Himmelfahrt und natürlich auch bei gutem Wetter die aktuellen Kontaktbeschränkungen – vor allem der Mindestabstand von 1,5 m und die Bildung von Gruppen eingehalten werden“, wenngleich das vielen Menschen wegen fehlender sozialer Kontakte sehr schwer fallen wird, so Samtgemeindebürgermeister Christoph Hüntelmann.

„Picknick und Grillen“ sind in freier Natur weiterhin nicht erlaubt. Wanderungen mit Angehörigen zweier verschiedener Hausstände sind zulässig, aber Gruppenbildungen mit Personen aus mehr als zwei Haushalten nicht. Verhalten Sie sich bitte so, dass weder Sie sich noch andere gefährden. Denken Sie auch daran, dass die Gesundheitsbehörden und auch die Polizei an diesem Tag genauer hinschauen werden. Bei Verstößen gegen die bestehenden Corona-Regeln drohen empfindliche Bußgelder. So kann ein Verstoß gegen das Abstandsgebot mit bis zu 150 Euro Bußgeld oder die Bildung von Gruppen mit Bußgeld bis zu 400 Euro pro Person geahndet werden. Das muss nicht sein!

Daher meine Bitte: „Bewahren Sie weiterhin Disziplin, halten Sie sich an die Regeln und feiern Sie Himmelfahrt fröhlich, aber vorsichtig und mit Abstand. So bleiben Sie und wir alle gesund“.

Allen einen herzlichen Dank!