Gleichstellungsbeauftragte

Grundgesetz : Artikel 3  Absatz 2

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten sind im Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz ( NGG) und im  Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt. Es ist Aufgabe der Landkreis und Gemeinden die Verwirklichung des Gleichstellungsauftrages zu verwirklichen.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist für sie Ansprechpartnerin, in allen frauen – und gleichstellungsrelevanten Fragen und Themen.

Melden sie sich wenn…

  • Sie sich in Partnerschaft/Familie, am Arbeitsplatz und öffentlichen Leben benachteiligt und diskriminiert fühlen
  • Sie Hilfe und Unterstützung in besonderen Lebenslagen benötigen
  • Sie Informationen brauchen
  • Sie Ideen und Vorschläge haben, die die  Verbesserung der Gleichstellung in der Samtgemeinde Nordhümmling fördern

Für weitere Fragen und Informationen kontaktieren Sie mich einfach telefonisch, per Mail oder vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Alle Gespräche werden vertraulich behandelt.

 

Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Nordhümmling

 

Michelle Jungsthöfel

E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@nordhuemmling.de