Das MWK kürzlich die lang erwartete neue Digitalisierungsrichtlinie „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit von kleinen Kultureinrichtungen“ erlassen.
Auf die Emsländische Landschaft entfällt ein Anteil von rund 104.000 € aus dem Fördertopf.
Antragsberechtigt sind kleine Kultureinrichtungen (nicht kommunal, nicht kirchlich), die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen und ein regelmäßiges für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten. Dazu gehören u.a. Heimatvereine, kleine Museen, Kunst- und Musikschulen, Musikvereine und vergleichbare Einrichtungen (i.d.R nicht mehr als drei Vollzeitstellen).
Beim Digitalisierungsprogramm werden Ausgaben für Investitionen zur Digitalisierung sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit (Hard- und Software) gefördert.
Anträge sind ab sofort möglich.
> hier: Informationsschreiben der Emsländischen Landschaft
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