Mobiles Impfteam (MIT) des Landkreises Emsland kommt auch im Mai in die Samtgemeinde
Grundimmunisierung (Erst / Zweitimpfungen)
– bei Personen ab 12 Jahren möglich (in der Altersgruppe von 12 bis einschl. 15 Jahren ist die Anwesenheit eines/einer Sorgeberechtigten während der Impfung zusätzlich zur schriftlichen Einwilligung zwingend erforderlich)
– zur Optimierung des Impfschutzes nach einer Impfung mit der Vaccine Janssen® von Johnson & Johnson schon im Abstand von 4 Wochen.
Auffrischimpfung (3. Impfung)
– bei Personen, die mind. 12 Jahre alt sind, regelhaft ab 3 Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung (in der Altersgruppe von 12 bis einschl. 15 Jahren ist die Anwesenheit eines/einer Sorgeberechtigten während der Impfung zusätzlich zur schriftlichen Einwilligung zwingend erforderlich).
Auffrischungsimpfung (4. Impfung)
– Personen ab 70 Jahren, ab 3 Monaten zur 1. Auffrischungsimpfung
– Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung.
Ausgenommen sind die Personen, bei welchen nach der 1. Auffrischungsimpfung eine Covid-19-Infektion aufgetreten ist.
Vorgehen bei Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus mit und ohne vor oder nach einer Infektion durchgeführten Impfungen
– Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht haben und danach schon eine Impfstoffdosis erhalten haben, sollen im Abstand von mind. 3 Monaten nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischungsimpfung erhalten
– Personen, die nach COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von mind. 3 Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten.
– Kinder unter 12 Jahren ohne Vorerkrankungen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen vorerst nicht geimpft werden.
– Personen ≥12 Jahre, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen zur Vervollständigung ihrer Grundimmunisierung bis auf weiteres eine einmalige COVID-19- Impfstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten.
Impfstoff
– Im Regelfall erhalten alle Impflinge mit 30 Jahren und älter zur Grundimmunisierung (Erst- und Zweit-impfungen) oder als Auffrischungsimpfung den Impfstoff Spikevax® von Moderna. Je nach Verfügbarkeit der beiden Impfstoffe kann u. U. auch Comirnaty® von Biontech/Pfizer in dieser Altersgruppe eingesetzt werden.
– Im Regelfall erhalten alle Impflinge unter 30 Jahren, sowie Schwangere (ab 2. Trimenon) zur Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfungen ab 12. Jahren) oder als Auffrischungsimpfung (ab 18 Jahren) den Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer
– Bei nicht abgeschlossener Grundimmunisierung (nur eine Dosis eines mRNA-Impfstoffes erhalten) wird möglichst der gleiche Impfstoff wie bei der Erstimpfung verwendet.
- Nuvaxovid® ist für Personen ab 18 Jahren zur Grundimmunisierung zugelassen, die Zweitimpfung soll 3 Wochen nach der ersten Impfung erfolgen.
Stand 07.03.2022
Sollten sich die STIKO-Empfehlungen in der Zwischenzeit ändern, wird die Regelung ggf. angepasst.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Impfung mit:
- Personalausweis
- Impfpass (falls vorhanden)
- Ausgefüllten Anamnese-Bogen mit Einwilligungserklärung und Aufklärungsbogen (bitte unterschreiben!), das spart Zeit bei der Impfaktion!
- Allergie-Pass (falls vorhanden)
- Medikamentenplan (z. B. wegen „Blutverdünner“)
Anamnese- und Aufklärungsbogen können Sie über die Website des Robert-Koch-Instituts herunterladen.
Für die Impfstoffe Spikevax® von Moderna und Comirnaty® von Biontech/Pfizer:
Für den Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax:
Sollten Sie keinen Drucker haben, liegen einige Bögen bei der Impfaktion aus.
Die Unterlagen können in verschiedenen Sprachen heruntergeladen werden unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Samtgemeinde Nordhümmling, Tel. 05955-200-0.