Um die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nach Kräften mit dem Ziel einer möglichst hohen Zahl an Grundimmunisierungen (Erst- und Zweitimpfungen) und Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus zu unterstützen, werden verstärkt dezentrale Impfaktionen durch die Mobilen Impfteams des Landkreis Emsland durchgeführt.

Ein mobiles Impfteam (Betreiber ist der Malteserhilfsdienst in Papenburg e.V.) kommt in die Samtgemeinde Nordhümmling. Hier besteht die Möglichkeit, sich ohne Termin am

Freitag, 04. Februar 2022 in der Zeit von 14:00 – 17:00 Uhr sowie am

Freitag, 18. Februar 2022 in der Zeit von 14:00 – 17:00 Uhr

im Kommunikationszentrum „Alter Bauhof“, Schleusenstr. 74, 26903 Surwold
und am

Freitag, 11. Februar 2022 in der Zeit von 14:00 – 17:00 Uhr sowie am

Freitag, 25. Februar 2022 in der Zeit von 14:00 – 17:00 Uhr

im Infozentrum, Dorfplatz 2, 26897 Esterwegen, impfen zu lassen.

 

Das mobile Impfteam kommt in die Gemeinden

 

Grundimmunisierung (Erst / Zweitimpfungen)

  • bei Personen ab  12  Jahren  möglich  (in  der  Altersgruppe  von  12  bis    15  Jahren ist  die  Anwesenheit  eines/einer  Sorgeberechtigten  während  der  Impfung  zusätzlich  zur schriftlichen Einwilligung zwingend erforderlich)
  • zur Optimierung  des  Impfschutzes  nach  einer  Impfung  mit  der  Vaccine  Janssen®  von Johnson & Johnson  schon im Abstand von 4

Auffrischimpfung (3. Impfung)

  • bei Personen,  die    12  Jahre  alt  sind,  regelhaft  ab  3  Monaten  nach  Abschluss der Grundimmunisierung  (in  der  Altersgruppe  von  12  bis  einschl.  15  Jahren  ist  die Anwesenheit eines/einer  Sorgeberechtigten  während  der  Impfung  zusätzlich  zur schriftlichen  Einwilligung zwingend erforderlich).

Auffrischungsimpfung (4. Impfung)

  • Personen ab 70 Jahren, ab 3 Monaten zur 1. Auffrischungsimpfung

Ausgenommen sind die Personen, bei welchen nach der 1. Auffrischungsimpfung eine Covid-19-Infektion aufgetreten ist.

Vorgehen bei Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus mit und ohne vor oder nach einer Infektion durchgeführten Impfungen

  • Personen, die  eine  Infektion  mit  dem  Coronavirus  durchgemacht  haben  und  danach  schon eine  Impfstoffdosis  erhalten  haben,  sollen  im  Abstand  von    3  Monaten  nach  der vorangegangenen  Impfung  eine  Auffrischungsimpfung  erhalten
  • Personen, die  nach  COVID-19-Impfung     (unabhängig  von  der  Anzahl  der  Impfstoffdosen)  eine SARS-CoV-2-Infektion  durchgemacht  haben,  sollen  im  Abstand  von    3  Monaten  nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten.
  • Kinder unter  12  Jahren  ohne  Vorerkrankungen,  die  bereits  eine  labordiagnostisch  gesicherte SARS-CoV-2-Infektion  durchgemacht  haben,  sollen  vorerst  nicht  geimpft
  • Personen ≥ 12 Jahre, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen zur Vervollständigung ihrer Grundimmunisierung bis auf weiteres eine  einmalige  COVID-19- Impfstoffdosis  im  Abstand von mindestens  3  Monaten zur Infektion

Impfstoff

  • Im Regelfall erhalten alle Impflinge mit 30 Jahren und älter zur Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfungen) oder als  Auffrischungsimpfung  den Impfstoff  Spikevax® von Je  nach  Verfügbarkeit  der  beiden  Impfstoffe  kann  u. U.  auch  Comirnaty® von Biontech/Pfizer in dieser Altersgruppe eingesetzt werden.
  • Im Regelfall  erhalten  alle  Impflinge  unter  30  Jahren,  sowie  Schwangere  (ab   Trimenon)  zur Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfungen ab 12. Jahren) oder als Auffrischungsimpfung  (ab  18  Jahren)  den  Impfstoff  Comirnaty®  von BioNTech/Pfizer
  • Bei nicht abgeschlossener Grundimmunisierung (nur eine Dosis eines mRNA-Impfstoffes erhalten) wird möglichst der gleiche Impfstoff wie bei der Erstimpfung
Stand 10.02.2022

Sollten     sich   die  STIKO-Empfehlungen  in     der       Zwischenzeit  ändern,   wird  die     Regelung  ggf. angepasst.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Impfung mit:

  1. Personalausweis
  2. Impfpass (falls vorhanden)
  3. Ausgefüllten Anamnese-Bogen mit Einwilligungserklärung und Aufklärungsbogen (bitte unterschreiben!), das spart Zeit bei der Impfaktion!
  4. Allergie-Pass (falls vorhanden)
  5. Medikamentenplan (z. B. wegen „Blutverdünner“)

 

Anamnese- und Aufklärungsbogen können Sie über die Website des Robert-Koch-Instituts laden:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile

Sollten Sie keinen Drucker haben, liegen einige Bögen bei der Impfaktion aus.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Samtgemeinde Nordhümmling, Tel. 05955-200-0.