Um die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nach Kräften mit dem Ziel einer möglichst hohen Zahl an Grundimmunisierungen (Erst- und Zweitimpfungen) und Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus zu unterstützen, werden verstärkt dezentrale Impfaktionen durch die Mobilen Impfteams des Landkreis Emsland durchgeführt.
Ein mobiles Impfteam (Betreiber ist der Malteserhilfsdienst in Papenburg e.V.) kommt in die Samtgemeinde Nordhümmling. Hier besteht die Möglichkeit, sich ohne Termin am
Freitag, 04. März 2022 in der Zeit von 14:00 – 17:00 Uhr sowie am
Freitag, 18. März 2022 in der Zeit von 14:00 – 17:00 Uhr
im Kommunikationszentrum „Alter Bauhof“, Schleusenstr. 74, 26903 Surwold und am
Freitag, 11. März 2022 in der Zeit von 14:00 – 17:00 Uhr sowie am
Freitag, 25. März 2022 in der Zeit von 14:00 – 17:00 Uhr
im Infozentrum, Dorfplatz 2, 26897 Esterwegen, impfen zu lassen.
Grundimmunisierung (Erst / Zweitimpfungen)
– bei Personen ab 12 Jahren möglich (in der Altersgruppe von 12 bis einschl. 15 Jahren ist die Anwesenheit eines/einer Sorgeberechtigten während der Impfung zusätzlich zur schriftlichen Einwilligung zwingend erforderlich)
– zur Optimierung des Impfschutzes nach einer Impfung mit der Vaccine Janssen® von Johnson & Johnson schon im Abstand von 4 Wochen.
Auffrischimpfung (3. Impfung)
– bei Personen, die mind. 12 Jahre alt sind, regelhaft ab 3 Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung (in der Altersgruppe von 12 bis einschl. 15 Jahren ist die Anwesenheit eines/einer Sorgeberechtigten während der Impfung zusätzlich zur schriftlichen Einwilligung zwingend erforderlich).
Auffrischungsimpfung (4. Impfung)
– Personen ab 70 Jahren, ab 3 Monaten zur 1. Auffrischungsimpfung
– Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung.
Ausgenommen sind die Personen, bei welchen nach der 1. Auffrischungsimpfung eine Covid-19-Infektion aufgetreten ist.
Vorgehen bei Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus mit und ohne vor oder nach einer Infektion durchgeführten Impfungen
– Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht haben und danach schon eine Impfstoffdosis erhalten haben, sollen im Abstand von mind. 3 Monaten nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischungsimpfung erhalten
– Personen, die nach COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von mind. 3 Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten.
– Kinder unter 12 Jahren ohne Vorerkrankungen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen vorerst nicht geimpft werden.
– Personen ≥12 Jahre, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen zur Vervollständigung ihrer Grundimmunisierung bis auf weiteres eine einmalige COVID-19- Impfstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten.
Impfstoff
– Im Regelfall erhalten alle Impflinge mit 30 Jahren und älter zur Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfungen) oder als Auffrischungsimpfung den Impfstoff Spikevax® von Moderna. Je nach Verfügbarkeit der beiden Impfstoffe kann u. U. auch Comirnaty® von Biontech/Pfizer in dieser Altersgruppe eingesetzt werden.
– Im Regelfall erhalten alle Impflinge unter 30 Jahren, sowie Schwangere (ab 2. Trimenon) zur Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfungen ab 12. Jahren) oder als Auffrischungsimpfung (ab 18 Jahren) den Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer
– Bei nicht abgeschlossener Grundimmunisierung (nur eine Dosis eines mRNA-Impfstoffes erhalten) wird möglichst der gleiche Impfstoff wie bei der Erstimpfung verwendet.
– Nuvaxovid® ist für Personen ab 18 Jahren zur Grundimmunisierung zugelassen, die Zweitimpfung soll 3 Wochen nach der ersten Impfung erfolgen.
Stand 07.03.2022
Sollten sich die STIKO-Empfehlungen in der Zwischenzeit ändern, wird die Regelung ggf. angepasst.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Impfung mit:
  1. Personalausweis
  2. Impfpass (falls vorhanden)
  3. Ausgefüllten Anamnese-Bogen mit Einwilligungserklärung und Aufklärungsbogen (bitte unterschreiben!), das spart Zeit bei der Impfaktion!
  4. Allergie-Pass (falls vorhanden)
  5. Medikamentenplan (z. B. wegen „Blutverdünner“)
 
Anamnese- und Aufklärungsbogen können Sie über die Website des Robert-Koch-Instituts herunterladen:

Für die Impfstoffe Spikevax® von Moderna und Comirnaty® von Biontech/Pfizer:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile

Für den Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19-Proteinimpfstoff/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19-Proteinimpfstoff/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile

Die Unterlagen können in verschiedenen Sprachen heruntergeladen werden unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Sollten Sie keinen Drucker haben, liegen einige Bögen bei der Impfaktion aus.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Samtgemeinde Nordhümmling, Tel. 05955-200-0.