Energiebericht der Samtgemeinde Nordhümmling nach dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG)
Das Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG) verpflichtet alle Niedersächsischen Kommunen zur regelmäßigen Energieberichterstellung über die anfallenden Energiekosten und -verbräuche für Strom und Heizenergie sowie die damit verbundenen Kohlenstoffdioxid-Emissionen der kommunalen Gebäude und Straßenbeleuchtung. Der Energiebericht ist erstmalig für das Kalenderjahr 2022 zu erstellen und bis zum 31.12.2023 zu veröffentlichen.
Der Bericht gibt einen Überblick über die Gesamtenergiekosten, -verbräuche und CO2-Emissionen aller kommunaler Liegenschaften für das Jahr 2022. Die Kosten und Verbräuche werden zudem nach den jeweiligen Mitgliedsgemeinden dargestellt.